Das Finanzamt Traunstein ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung …
- der Einkommensteuer,
- der Körperschaftsteuer,
- der Lohnsteuer,
- des Solidaritätszuschlags und
- der Umsatzsteuer
sowie für die Festsetzung ..
- der Eigenheimzulage,
- des Gewerbesteuermessbetrags und
- der Investitionszulage nach dem InvZulG.
Als zentralisierte Finanzkasse ist das Finanzamt Traunstein auch für den Zahlungsverkehr der Finanzämter Berchtesgaden-Laufen, Burghausen, Mühldorf und Rosenheim zuständig.
Weitere Informationen über die Arbeitsbereiche im Finanzamt Traunstein und über andere zuständige Finanzbehörden finden Sie in der Rubrik Kontakt / Ansprechpartner.