Die Bürgerhilfsstelle unterstützt Menschen in finanziellen Notlagen, wenn sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, bei Krankheit oder Behinderung, in Unglücks- oder Todesfällen und hilft durch persönliche Beratung, mögliche Leistungsansprüche von Betroffenen wahrzunehmen.
Für eine eingehende Beratung sind entsprechende Informationen durch die hilfebedürftige Person selbst bzw. ergänzend durch Ämter und Institutionen erforderlich. Hierzu ist es notwendig, dass die hilfesuchende Person eine entsprechende Einverständniserklärung abgibt, damit die Bürgerhilfsstelle andere Kontaktstellen ansprechen und Hilfesuchende umfassend beraten kann.